Für die touristische Einreise nach Masuren (Polen) mit einem maximalen Aufenthalt von 3 Monaten gelten seit dem 1. Mai 2004 folgende Ein-und Ausfuhr-EU-Bestimmungen.
Das müssen sie für den Urlaub wissen!
Seit dem Beitritt zum "Schengen Raum" am 21.12.07, findet keine Grenzkontrolle mehr statt.
Für die Dauer von drei Monaten wird kein Visum, aber ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt.
Kinder benötigen einen gültigen Kinderausweis mit Lichtbild (bei jüngeren genügt der Eintrag in den Reisepass der Eltern).
Theoretisch hat jeder Einreisende die Verpflichtung, dem Grenzbeamten zu beweisen, dass ihm genügend finanzielle Mittel für den Urlaub zur Verfügung stehen.
Devisenbeschränkungen gibt es bei der Einreise nicht, jedoch ist der Betrag und die Herkunft anzugeben bzw. nachzuweisen (Geldwäsche!)
Die Ausfuhr von Kunstwerken, Antiquitäten, Büchern und Gegenständen, die vor dem 9. Mai 1945 hergestellt wurden, ist nur mit Genehmigung des Denkmalkonservators der jeweiligen Woiwodschaft bzw. der Nationalbibliothek in Warszawa möglich.
Die Einfuhr von Schusswaffen und Betäubungsmitteln ist verboten. Pelze, Leder- und Goldwaren sind zollpflichtig.
Hund und Katze (Tiere)
Mitgeführte Tiere müssen mindestens 3 Wochen und maximal 12 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein. Die Impfung muss im Heimtierausweis eingetragen sein. Außerdem ist eine "Amtliche tierärztliche Gesundheitsbescheinigung" (Gesundheitszeugnis) erforderlich (max. 3 Tage alt).
Zigaretten aus Polen: Ab 2009 vierfache Menge (800 Stück).
Die bisherige seit dem EU-Beitritt geltende Sonderregelung, dass nur 200 Zigaretten abgabenfrei pro Person mitgebracht werden dürfen, gilt nur noch bis Ende des Jahres.
Durchreise in andere Länder
Beim Grenzübertritt von Polen in die benachbarten EU-Staaten Tschechien, Slowakei, und den Baltischen Ländern findet seit dem 21.12.07 (Beitritt zum Schengen Raum) keine Grenzkontrolle mehr statt. Für die Ukraine ist der Reisepass vorgeschrieben. Für Russland und Weißrussland wird jeweils ein Visum benötigt, das vor Reisebeginn bei den entsprechenden Botschaften beantragt werden muss. An den Grenzübergängen selbst werden keine Visa ausgestellt.
Bei Ihrem Aufenthalt in Masuren und den Masurischen Seen sind Sie nur wenige Kilometer von der russischen Grenze und damit den kulturell und geschichtlich interessanten Städten des ehemaligen "deutschen Osten " entfernt. Ein Visum für Russland muss mindestens 4 bis 6 Wochen vorher beantragt werden. Kosten circa 35,- EUR. Als Individual- Reisender brauchen Sie eine Einladung, ansonsten müssten Sie Hotelgutscheine für die Dauer ihres Aufenthaltes erstehen.
An der pol/rus-Grenze wird kein Visum erteilt! Visumsanträge an:
Botschaft der Russischen Förderation in Deutschland
Waldstr. 42,
53177 Bonn,
Tel. 0228 / 3120 -74, -86, -87, -92
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