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Autofahrer. Kleines Wörterbuch.

Maut (Straßenbenutzungsgebühren

Von Lkw über 3,5 t zul. Gesamtgewicht sowie Personenbeförderungsfahrzeugen wird eine Straßenbenutzungsgebühr erhoben. Für Dienstleistungen mit im Ausland angemeldeten Bussen in Polen muss eine Beförderungssteuer (sog. Pauschalsteuer) beim Zollamt an der Grenze entrichtet werden. Pro beförderte Person für eine Woche. Keine Befreiung von dieser Steuer bei Fahrten für humanitäre Zwecke.


Straßenverkehr

Die ADAC-Pannenhilfe in Polen ist unter folgenden Nummern landesweit erreichbar: 0103322-6222060 oder 022-8259734.


Notruf

Die Notrufnummern sind in ganz Polen gleich. Sie sind kostenlos von den öffentlichen Telefonzellen anzuwählen:
Polizei: 997
Feuerwehr: 998
Rettungsdienst: 999
Pannendienst: 981


Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:

• Überholen im Bereich von Kreuzungen ist verboten.
• Straßenbahnen haben an Kreuzungen und gleichrangiger Straßen Vorfahrt.
• Halteverbot gilt 100 m vor und nach Bahnübergängen.
• Ablendlicht, auch am Tage ist wie in Skandinavien Vorschrift!
• Motorräder müssen ganzjährig mit Abblendlicht fahren.
• Telefonieren mit Handys während der Fahrt nur mit Freisprechanlage.
• Jeder Unfall ist der Polizei zu melden.
<B>Straßenverkehr in Polen</B>Geschlossene Ortschaft

In Polen besteht seit Sommer 2004 in der Zeit von 5 bis 23 Uhr innerorts ein Tempolimit von 50 km/h. 50/60 km/h

Polnische Autofahrer haben teilweise ein großes Gottvertrauen. Waghalsige Überholmanöver sollten sie nicht überraschen.

Die Statistik spricht von 160 schweren Unfällen am Tag und 6.000 Toten im Jahr. Seit 1990 verloren rund 100.000 Menschen im Strassenverkehr ihr Leben.

Vierspurig auf zweispuriger Strecke. Natürlich verboten. Ist aber gängige Praxis. Der zu Überholende weicht auf die Standspur aus. Der Überholende bedankt sich artig mit betätigen der Warnblickanlage. Vorsicht: Die Standspur wird auch von Fußgängern, Radfahrern ohne Licht und landwirtschaftlichen Fahrzeugen benutzt.

Bahnübergänge. Teilweise sehr uneben. Bei unbeschränkten Bahnübergängen müssen sie anhalten, rechts und links gucken, dann rüber rumpeln.

Spurrillen. Ein polnischer Witz beschreibt die Überlegenheit des Straßenzustandes gegenüber anderen Ländern, sinngemäß: Gleich hinter der Grenze braucht man bis Warschau nicht mehr zu steuern. Der Zustand der Straßen hat sich aber in den letzten Jahren sehr verbessert.

Fußgängerüberwege. Vorfahrt hat hier der Autofahrer erst dann, wenn der Fußgänger einen Fuß auf die Straße setzt.

Fahren unter Alkoholeinfluss:
Bei einer festgestellten Blutalkoholkonzentration von 0,2 bis 0,5 Promille wird die Handlung als Ordnungswidrigkeit mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet.

Bei einer festgestellten Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille wird die Handlung als Straftat bewertet und mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe bestraft.

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen (z.B.Kindersitze) benutzt werden.

Die Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.

Mobiltelefone (Handys) dürfen während der Fahrt im Kraftfahrzeug nur mit einer Freisprecheinrichtung genutzt werden.

Hinweis:
Die Geldstrafen können bei mehreren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung auch bis zu 1000 PLN sein. Die Geldstrafe muss auf der Stelle bezahlt werden, wenn die Person keinen festen Wohnsitz in Polen hat.

Wenn der Täter sich weigert die Geldstrafe zu bezahlen, wird er bei einem zuständigem Gericht angeklagt. Der Täter kann dann auch festgenommen werden.

Verhalten bei einer Panne
Stellen Sie den Wagen am rechten Fahrbahnrand ab.
Stellen Sie das Warndreieck auf.
Rufen Sie ggf. einen Pannendienst zu Hilfe.

Bei einer Polizeikontrolle
Leisten Sie den Anweisungen der Polizeibeamten Folge!
Schalten Sie den Motor aus, bleiben Sie im Wagen, belassen Sie die Hände am Lenkrad!
Stellen Sie sich auf die Überprüfung der Dokumente (Fahrzeugschein, Führerschein usw.)ein. Auch das mitgeführte Gepäck kann evtl. kontrollert werden.
Die Polizei führt ggf. auch Blutalkoholbestimmungen zur Prüfung der Fahrtauglichkeit durch.
Bußgeldkatalog (Auszüge)

Geschwindigkeits-Überschreitungen
Geldstrafe
Ab 6 bis 10 km/h 20 - 50 PLN
Ab 11-20 km/h 50 - 100 PLN
Ab 21-30 km/h 100 - 200 PLN
Ab 31-40 km/h 200 - 300 PLN
Ab 41-50 km/h 300 - 400 PLN
Ab 51 km/h 400 - 500 PLN

Vorbeifahren an verkehrsbedingt haltenden Fahrzeugen, die einem Fußgänger ermöglichen, die Strasse zu überqueren - 500 PLN

Überholen an Fußgängerüberwegen - 300 PLN
Während der Fahrt nicht angelegter
Sicherheitsgurt - 100 PLN
Nichtbenutzung vorgeschriebnerer Rückhalteeinrichtungen für Kinder - 150 PLN
Nutzung von Handys ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt - 200 PLN
Verschmutzen der Strasse 50-200 PLN
Nicht beachten von Vorschriftszeichen: "Parken verboten" und "Halten und Parken verboten" -100 PLN
andere Verkehrsordnungswidrigkeiten 20- 500 PLN

Alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit

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